10 Sicherheitsregeln für LKW- Fahrer im Gelände des Kirchdorfer Zementwerks
- Jeder Fahrer muss mit den Sicherheitsbestimmungen vom Kirchdorfer Zementwerk vertraut sein.
- Jeder Fahrer hat selbst dafür zu sorgen, dass Helm, Schutzbrille, Schuhe und Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Außerhalb des Fahrzeuges ist die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen:
Helm, Schutzbrille, Arbeitsschuhe mind. S2, Warnweste - LKW-Fahrer haben im Werk ausschließlich Zutritt zu den Be-und Entladebereichen.
- Minderjährige Beifahrer dürfen das Werksgelände nicht betreten.
- Auf dem Werksgelände gilt ein generelles Alkohol-, Drogen-sowie Rauchverbot. Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt.
- Alle Kennzeichnungen, Gebots-und Verbotstafeln im Werk sind zu beachten.
- Im Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung insbesondere Tempolimit von max. 10 km/h, Vorrangregeln und Einbahnregelungen.
- Es sind ausschließlich Anweisungen von Zementwerks-Mitarbeitern zu befolgen.
- Unfälle im Werksgelände sind sofort zu melden.
Sanktionen
Bei Verstoß eines Fahrers gegen die im Werk geltenden 10 Sicherheitsregeln erfolgen ab sofort folgende Maßnahmen:
1. Verstoß: Verwarnung des Fahrers
2. Verstoß: Brief an die Unternehmensleitung des Frachtführers und Androhung von Werksverbot
3. Verstoß: Werksverbot
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10 Sicherheitsregeln für LKW-Fahrer im Gelände des Kirchdorfer Zementwerks
10 Safety rules for HGV drivers on the Kirchdorfer Zementwerk factory site
Sicherheitsvorschriften für Frächter
Bezpečnostní předpisy pro přepravce